- Beruf
- Sandstrahlhelfer
- Arbeitsort
- 88316 Isny
- Veröffentlicht
- Aufgenommen
- Aktualisiert
- Vergütung / Gehalt*
Auf einen Blick
Augusta Personaldienstleistungen GmbH sucht Sandstrahlhelfer (m/w/d) in 88316 Isny. Veröffentlicht am 27.10.2026. Zuletzt aktualisiert am 02.11.2026, 00:05 Uhr.
Stellenbeschreibung
AUGUSTA Personaldienstleistungen GmbH blickt auf eine 30-jährige erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurück. Als Familienunternehmen in zweiter Generation stehen wir für Vertrauen, Beständigkeit und einen persönlichen Umgang. Von unserem Büro im Herzen des Allgäus bringen wir unsere Leidenschaft für Personaldienstleistungen tagtäglich in unsere Arbeit ein.
Beruf, Berufsfeld und verwandte Berufe
Ein Beruf hat oft mehrere Berufsfelder und verwandte Berufe. Deshalb zeigen wir dir ähnliche Berufe, die zum gesuchten Beruf dieser Stellenanzeige passen. Weiterbildungen und Wege zum Quereinstieg haben wir aus unserem JobPortal.de Berufspool ergänzt. Diese Vorschläge sollen dir bei der Suche nach passenden Stellen helfen und deine Perspektive erweitern. Wichtig: Diese Angaben sind nicht Teil der Stellenanzeige des Arbeitgebers, sondern nur unsere Ergänzung. Sie sind keine Vorauswahl und keine Zusage.
Häufige Fragen zur Stelle
Wo befindet sich die Stelle?
In 88316 Isny.
Wer ist der Arbeitgeber?
Ausgeschrieben von Augusta Personaldienstleistungen GmbH. Auf JobPortal.de wurden 152 weitere offene Stellen von Augusta Personaldienstleistungen GmbH gefunden.
Welcher Beruf wird gesucht?
Gesucht wird der Beruf Sandstrahlhelfer.
Ist die Stelle noch aktuell?
Ja. Die Stelle war beim letzten Abgleich am 02.11.2026, 00:05 Uhr noch ausgeschrieben.
Wie bewerbe ich mich?
Über den Button "Jetzt bewerben" gelangen Sie direkt zur Bewerbungsseite unserer Partner. Dort laden Sie Ihren Lebenslauf und die gewünschten Unterlagen hoch, der ganze Bewerbungsprozess läuft darüber. Viel Glück und Erfolg!
Hinweis: Die Antworten werden automatisch aus den Angaben der Stellenanzeige erstellt und dienen nur der allgemeinen Orientierung. Sie sind keine Vorauswahl und keine Zusage. Maßgeblich sind allein die Angaben und Anforderungen des Unternehmens, das die Stelle ausgeschrieben hat.