Internal Sales Representative
- Arbeitgeber
- ARROW Electronics
- Arbeitsort
- 63263 Neu-Isenburg
- Arbeitszeit
- Vollzeit
- Homeoffice
- Homeoffice möglich
- Berufsfeld
- Außendienst
- Branche
- Bildung & Training
- Veröffentlicht
- Aufgenommen
- Aktualisiert
- Vergütung / Gehalt*
Auf einen Blick
ARROW Electronics sucht Internal Sales Representative in 63263 Neu-Isenburg. Vollzeit, Homeoffice möglich. Veröffentlicht am 01.11.2026. Zuletzt aktualisiert am 02.11.2026, 00:05 Uhr.
Stellenbeschreibung
Job Description:Job DescriptionArrow Components ist Teil der amerikanischen Unternehmensgruppe Arrow Electronics. Wir bei Arrow sind weltweit über 22.000 Mitarbeiter*innen und gehören zu einem der erfolgreichsten Fortune 500 Unternehmen. Wir vertreiben, individualisieren und liefern elektronische Bauteile an unsere Kunden auf der ganzen Wellt.
Mehr Information über uns findest Du hier: Arrow Electronics: Components & Parts Search | Arrow.com
Mehr über Arrow Electronics: Arrow Corporate Video - YouTube
INSIDE SALES REPRESENTATIVE IP&E (M/W/D)
Häufige Fragen zur Stelle
Wo befindet sich die Stelle?
In 63263 Neu-Isenburg.
Wer ist der Arbeitgeber?
Ausgeschrieben von ARROW Electronics. Auf JobPortal.de wurden 31 weitere offene Stellen von ARROW Electronics gefunden.
Ist die Stelle in Vollzeit oder Teilzeit?
Die Stelle ist in Vollzeit ausgeschrieben.
Kann ich im Homeoffice arbeiten?
Ja. Homeoffice ist teilweise möglich.
In welchem Berufsfeld ist die Stelle?
Außendienst. Branche: Bildung & Training.
Ist die Stelle noch aktuell?
Ja. Die Stelle war beim letzten Abgleich am 02.11.2026, 00:05 Uhr noch ausgeschrieben.
Wie bewerbe ich mich?
Über den Button "Jetzt bewerben" gelangen Sie direkt zur Bewerbungsseite unserer Partner. Dort laden Sie Ihren Lebenslauf und die gewünschten Unterlagen hoch, der ganze Bewerbungsprozess läuft darüber. Viel Glück und Erfolg!
Hinweis: Die Antworten werden automatisch aus den Angaben der Stellenanzeige erstellt und dienen nur der allgemeinen Orientierung. Sie sind keine Vorauswahl und keine Zusage. Maßgeblich sind allein die Angaben und Anforderungen des Unternehmens, das die Stelle ausgeschrieben hat.