- Beruf
- IT-Tester
- Arbeitsort
- 81667 München
- Arbeitszeit
- Vollzeit
- Homeoffice
- Homeoffice möglich
- Veröffentlicht
- Aufgenommen
- Aktualisiert
- Vergütung / Gehalt*
Auf einen Blick
Orizon GmbH, Unit Aviation sucht IT-Tester (m/w/d) Verteidigungstechnik in 81667 München. Vollzeit, Homeoffice möglich. Veröffentlicht am 01.11.2026. Zuletzt aktualisiert am 02.11.2026, 00:05 Uhr.
Stellenbeschreibung
Ihre zukünftige Arbeitsstelle:
Unser Kunde, ein Hightech-Software-Hersteller mit Fokus auf Kommunikationstechnik für die Branche Verteidigung, sucht Sie ab sofort in Vollzeit als IT-Tester (m/w/d) Verteidigungstechnik im Raum München.
Beruf, Berufsfeld und verwandte Berufe
Ein Beruf hat oft mehrere Berufsfelder und verwandte Berufe. Deshalb zeigen wir dir ähnliche Berufe, die zum gesuchten Beruf dieser Stellenanzeige passen. Weiterbildungen und Wege zum Quereinstieg haben wir aus unserem JobPortal.de Berufspool ergänzt. Diese Vorschläge sollen dir bei der Suche nach passenden Stellen helfen und deine Perspektive erweitern. Wichtig: Diese Angaben sind nicht Teil der Stellenanzeige des Arbeitgebers, sondern nur unsere Ergänzung. Sie sind keine Vorauswahl und keine Zusage.
Häufige Fragen zur Stelle
Wo befindet sich die Stelle?
In 81667 München.
Wer ist der Arbeitgeber?
Ausgeschrieben von Orizon GmbH, Unit Aviation. Auf JobPortal.de wurden 550 weitere offene Stellen von Orizon GmbH, Unit Aviation gefunden.
Welcher Beruf wird gesucht?
Gesucht wird der Beruf IT-Tester.
Ist die Stelle in Vollzeit oder Teilzeit?
Die Stelle ist in Vollzeit ausgeschrieben.
Kann ich im Homeoffice arbeiten?
Ja. Homeoffice ist teilweise möglich.
Ist die Stelle noch aktuell?
Ja. Die Stelle war beim letzten Abgleich am 02.11.2026, 00:05 Uhr noch ausgeschrieben.
Wie bewerbe ich mich?
Über den Button "Jetzt bewerben" gelangen Sie direkt zur Bewerbungsseite unserer Partner. Dort laden Sie Ihren Lebenslauf und die gewünschten Unterlagen hoch, der ganze Bewerbungsprozess läuft darüber. Viel Glück und Erfolg!
Hinweis: Die Antworten werden automatisch aus den Angaben der Stellenanzeige erstellt und dienen nur der allgemeinen Orientierung. Sie sind keine Vorauswahl und keine Zusage. Maßgeblich sind allein die Angaben und Anforderungen des Unternehmens, das die Stelle ausgeschrieben hat.